Der Gesetzgeber plant Änderungen bei den Regelungen zur Lebendorganspende. Dabei geht es auch um die sogenannte Überkreuzspende. Inzwischen liegt ein Referentenentwurf vor, der Bundesverband Niere e.V. hat dazu mit der SLOD e.V. eine gemeinsame Stellungnahme verfasst. Darin wird eine umfassende und verpflichtende medizinische und psychosoziale Betreuung von Lebendspender*innen vor und auch ein Leben lang nach der Organspende verlangt.
Dokumentiert und wissenschaftlich ausgewertet werden soll all das im Deutschen Lebendorganspende Register (SOLKID/SOLID GNR). Grundsätzlich unterstützen Bundesverband Niere und SLOD die geplanten Neuregelungen bei der Crossoverspende (Überkreuzspende) und der altruistischen nicht gerichteten Spende. Von besonderer Bedeutung ist es, keinen Druck auf Betroffene und Angehörige vor und während des Spendeprozesses auszuüben. Die vorgesehene psychosoziale Begleitung muss qualitätsgesichert sein und darf nicht von vorneherein beschränkt werden.
Die komplette Stellungnahme von Bundesverband Niere e.V. und SLOD e.V. finden Sie hier >>