Medizin und Recht

Die Nierentransplantation hat sich seit ihren Anfängen vor mehr als 50 Jahren zu einem medizinischen Routineverfahren entwickelt. Viele Studien zeigen weltweit die Vorteile der Nierentransplantation gegenüber der Dialyse, Patient*innen gewinnen Lebenszeit und Lebensqualität.

In Deutschland war die Zahl der Organspenden nach dem Tod, sogenannte postmortale Organspenden, in den letzten Jahren rückläufig und stagniert gegenwärtig. Das bedeutet, dass die Patient*innen auf der Warteliste oft jahrelang auf ein Spenderorgan warten, das für sie geeignet ist. Deshalb kommt der Lebendorganspende eine große Bedeutung zu.

Der Schutz von Spender*innen und Empfänger*innen hat dabei oberste Priorität. Der Gesetzgeber hat zusammen mit den Fachgremien von Patienten und Ärzten klare Vorgaben gemacht, um alle Beteiligten rund um die Lebendspende bestmöglich zu schützen.

Die Basis jeder Form der Organtransplantation ist das Transplantationsgesetz, kurz TPG. Im Abschnitt 3 finden Sie die Regelungen zur Lebendspende.

Vor der Frage stehen

Wenn Sie selbst vor der Frage stehen, ob die Lebendorganspende für Sie und ihre Partnerin oder Ihren Partner in Frage kommen kann, dann sind folgende Aspekte besonders wichtig.

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Freiwilligkeit der Spende

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Gute allgemeine Gesundheit

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Hoher Grad der Gewebeübereinstimmung

Einen guten Überblick zu den Voraussetzungen der Lebendorganspende, ihrer Durchführung, den gesetzlichen Grundlagen, der Historie sowie Statistiken und Übersichten gibt das Informationsportal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Denken Sie an Ihre Vorsorgedokumente

Jeder Mensch kann in eine Lebenssituation geraten, in der er vorübergehend oder auf Dauer keine eigenständigen Entscheidungen mehr treffen kann. Mit diesen drei Dokumenten sorgen Sie vor.

Patientenverfügung

Hier legen Sie Ihre Wünsche für die medizinische Behandlung schriftlich für den Fall nieder, dass Sie sich nicht (mehr) äußern können. Zusätzlich können Sie eine Person benennen, die Ihre niedergelegten Wünsche vertreten soll. Die Verfügung sollten Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt durchsprechen, damit sicher ist, dass das medizinische Team Ihre Wünsche versteht.

Vorsorgevollmacht

Hier können können Sie eine Person Ihres Vertrauens vorab bevollmächtigen in Ihrem Namen zu handeln, falls Sie dazu nicht in der Lage sein sollten. Auch Ihr Ehepartner oder erwachsene Kinder brauchen eine Vollmacht, um für Sie handeln zu dürfen. Nur unter bestimmten Umständen braucht die Vollmacht eine notarielle Beglaubigung, etwa bei Immobiliengeschäften.

Betreuungsverfügung

Sagen Sie dem Betreuungsgericht, wen es als Betreuer*in für Sie einsetzen soll, wenn Sie entscheidungs- und handlungsunfähig sind, und wen auf keinen Fall. Auch können Sie bezüglich der Betreuungsführung Wünsche niederlegen. Einen Betreuer brauchen Sie nicht, wenn Sie jemanden durch eine Vorsorgevollmacht bevollmächtigt haben.

Wir freuen uns über ihre Kontaktaufnahme

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