In einer gemeinsamen Stellungnahme haben der Bundesverband Niere e.V. und die Selbsthilfe Lebendorganspende Deutschlands (SLOD) e.V. den Entwurf eines dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes begrüßt und Anpassungen sowie Konkretisierungen gefordert. Diese Forderungen beziehen sich insbesondere auf den Schutz und die Absicherung der Spender*innen bei der Lebendorganspende. Weitere Forderungen betreffen die Verstetigung des Lebendspenderegisters, die verpflichtende Sicherstellung der lebenslangen Nachsorge sowie die Finanzierung der Lebendspendebegleitpersonen. Die komplette Stellungnahme, die am 3. August 2025 beim Bundesminsiterium für Gesundheit eingereicht wurde, finden Sie hier. https://slod-ev.de/wp-content/uploads/2025/08/250803-Stellungnahme-BN-SLOD-TX-G_Crossover-.pdf
Bundesrat macht den Weg frei für neue Regelungen zur Lebendspende
Mit dem 3. Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes vom 12. Mai 2026 wurden eine Reihe von neuen Bestimmungen zur Lebendorganspende beschlossen. Ein Teil der Regelungen ist seit 1. Juni in Kraft, andere gelten aufgrund einer gesetzlichen Übergangsregelung...


